Die Statuten des Bowlingclub Capital Strikers Bern wurden an der Gründungsversammlung
vom 25. Mai 2005 genehmigt.
Auszug aus den Statuten:
1. Name und Sitz
Art. 1 Der "Bowlingclub Capital Strikers Bern" ist ein Verein im Sinne von ZGB
Art. 60 ff. und ist am 25. Mai 2005 gegründet worden.
Art. 2 Alle nachfolgenden Bezeichnungen gelten sowohl für weibliche wie männliche
Personen.
Art. 3 Der "Bowlingclub Capital Strikers Bern"ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 4 Der Vereinssitz befindet sich am Wohnort des Präsidenten.
2. Zweck
Art. 5 Der Vereinszweck des "Bowlingclub Capital Strikers Bern" ist die Pflege und
Förderung des Amateur-Bowlingsports. Der Kauf von Lizenzen und somit
die Teilnahme an Liga-Spielen, Meisterschaften, nationalen und internationalen
Turnieren wird nicht vorgeschrieben, jedoch durch den Club unterstützt.